Made in Germany gilt seit langem als Qualitätssiegel. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg wurde Made in Germany oder auch nur Germany auf vielen Waren neben der Herstellerbezeichnung angebracht, zum Beispiel auf Porzellan, Bestecken und Kriegsausrüstung wie Messern und Dolchen, aber auch auf Orden. Als Ende des 19. Jahrhunderts neben dem Vereinigten Königreich auch andere europäische Industrienationen aufstrebten, begann man in Großbritannien, sich mit der Kennzeichnung importierter Ware gegen vermeintlich minderwertige Nachahmungsprodukte zu schützen. Diese Kennzeichnung betraf zunächst nur deutsche Ware und erfolgte durch die Bezeichnung Made in Germany (Handelsmarkengesetz vom 23. August 1887, Engl. Merchandise Marks Act 1887). Im Ersten Weltkrieg weitete das britische Handelsministerium am 3. Februar 1916 die Bezeichnungen auf Made in Austria/Hungary (Hergestellt in Österreich-Ungarn) verpflichtend aus. Dadurch sollten britische Produkte besser geschützt werden und es den Briten leichter gemacht werden, die Waren der Kriegsgegner zu erkennen und zu boykottieren.Die Kennzeichnung wurde auch nach dem Krieg beibehalten. Da die Qualität der deutschen Waren aber in der Regel gut – oft sogar besser als die der einheimischen Produkte – war, setzte sich die zunächst gegen deutsche Importe gerichtete Kennzeichnung Made in Germany nicht nur in Großbritannien zunehmend als Qualitätssiegel durch.
Während des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg begleitete die Marke nun als Made in West Germany den wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland. Made in Germany wird von keiner zentralen Stelle kontrolliert. Trotzdem grenzen diverse Gerichtsurteile den Begriff klar ab. 1974 bemängelte der Bundesgerichtshof, dass der einheitliche Begriff Made in Germany eine Unterscheidung zwischen den beiden damaligen deutschen Staaten nicht ermöglichte. So hielten Made in West (oder Western) Germany (Hergestellt in Westdeutschland) und Made in GDR (Abkürzung von German Democratic Republic, also Hergestellt in der DDR) nach und nach Einzug.
1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass Made in Germany gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der größte Teil des Produkts nicht aus deutschen Rohstoffen besteht oder nicht aus deutscher Fertigung kommt.
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